Unsere Dienstleistungen

1
Planung
2
Entwicklung
3
Ausführung
 
Baubegleitung
Die baubegleitende Qualitätssicherung durch einen Bausachverständigen stellt eine unparteiische Kontrolle der Bauqualität sicher und verhindert Planungsfehler. Durch regelmäßige Baustelleninspektionen und eine abschließende Bauabnahme werden mögliche Mängel frühzeitig erkannt und Kosten eingespart.

 
Bauschaden
Ein Bausachverständiger ist unerlässlich, um die Ursachen von Baumängeln und Bauschäden zu identifizieren und zu beheben, da ein Haus oft ein komplexes Projekt mit vielen beteiligten Gewerken und Materialien ist. Mit seiner neutralen und fachkundigen Beurteilung kann ein Sachverständiger nicht nur die Ursache von Mängeln ermitteln und erste Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einleiten, sondern dem Bauherrn auch die Sicherheit geben, auf Augenhöhe mit Handwerkern und Bauunternehmern zu verhandeln.
 
Energieberatung
Die Energieberatung durch einen zertifizierten Energieberater bietet einen umfassenden Überblick über mögliche Modernisierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten für Immobilien. Dabei kann der Energieberater auch bei der Erstellung und Bewertung von Energieausweisen unterstützen, die für Verkauf und Vermietung von Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben sind.
 
Hauskaufberatung
Eine professionelle und unabhängige Hauskaufberatung durch unsere Bausachverständigen bereitet Käufer mit klaren Fakten auf den Erwerb von Häusern oder Eigentumswohnungen vor. Durch die Prüfung der vorhandenen Unterlagen, die Bewertung der Immobilie vor Ort und die abschließende Besprechung gewährleisten unsere Experten eine fundierte Kaufentscheidung.
 
Immobilienbewertung
Die baubegleitende Qualitätssicherung durch einen Bausachverständigen bietet neutrale Qualitätskontrolle und Einsparungen für Bauherren, indem sie potenzielle Planungsfehler aufdeckt und die Übereinstimmung von Baubeschreibung, Planung und Ausführung gewährleistet. Dieser Prozess umfasst regelmäßige Baustelleninspektionen und eine abschließende Bauabnahme, die für die Beweislastumkehr und den Beginn der Verjährungsfrist entscheidend ist.